Bezirksarbeitskreis (BAK)
Der Bezirksarbeitskreis (BAK) setzt sich aus Mitarbeitenden der Gemeinden im Kirchenbezirk Biberach zusammen. Der BAK vertritt die Jugendarbeit im Kirchenbezirk über das Jahr.
Gewählt wird der BAK jeweils für zwei Jahre auf der Delegiertenversammlung (DV) aus den anwesenden Delegierten.
Zum BAK gehören zwei Vorsitzende, 11 Mitglieder, die Bezirksjugendpfarrerin sowie alle Jugendreferenten und Jugendreferentinnen.
Delegiertenversammlung (DV)
Einmal im Jahr kommen aus den Gemeinden des Kirchenbezirks Vertreter im Rahmen der Delegiertenversammlung (DV) zusammen. Jedes Jahr findet die DV in einer anderen Gemeinde des Kirchenbezirks statt.
Themen sind unter anderem der Rückblick auf die Veranstaltungen des vergangenen Jahres, sowie der Ausblick aufs kommende Jahr, der Haushaltsplan wird besprochen und beschlossen, alle 2 Jahre stehen Wahlen in den Bezirksarbeitskreis (BAK), eines/einer Rechner/Rechnerin und der beiden Vorsitzenden an.
Die Zahl der Delegierten einer Kirchengemeinde richtet sich danach wie viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene die Kirchengemeinde beim Landesjugendwerk versichert hat. So hat jede Gemeinde von keinem bis zu fünf Delegiertenplätze. Als Delegierte können Personen ab einem Alter von 16 Jahren entsenden. Mindestens 50% der Delegierten müssen anwesend sein, damit die DV stimmberechtigt ist. Die Einladung zur Delegiertenversammlung erfolgt rechtzeitig über den Vorstand.
Nach der Delegiertenversammlung finden die Jugendfachausschusssitzungen für die Distrikte Bad Saulgau und Laupheim statt.